Hinweis zur Spendenquittung

Wann erhalten Sie Ihre Spendenquittung / Zuwendungsbestätigung?! – Automatische Spendenbescheinigung:

Wichtiger Hinweis vorab:

In der Zeit während und nach einem Katastropheneinsatz bitten wir um Verständnis, dass das Ausstellen und Zusenden der Zuwendungsbestätigungen nicht unmittelbar erfolgen kann. Dies resultiert daraus, dass auch unsere hauptamtlichen Kräfte in dieser Zeit im Einsatzgeschehen voll eingebunden sind.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld und Vertrauen – Wir werden Ihnen die Bestätigung so schnell als möglich zusenden.

I.S.A.R. Germany Stiftung gGmbH ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme in Höhe von 50 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu.
Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 51ff AO,
bzw. §§ 60a Abs. 1 AO verwendet wird.
Für Spenden unter 50 Euro stellen wir auf Wunsch ebenfalls Spendenbescheinigungen aus – Bitte kontaktieren Sie uns.

Einzelspender bekommen von uns im Laufe des Jahres eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus (Förderer) erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbestätigung –
auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus – Bitte kontaktieren Sie uns.

Wir dürfen Spendenbescheinigungen nur per Post, nicht per E-Mail versenden. Bitte denken Sie daher daran, Ihre Adresse anzugeben, zumal diese auch für das Finanzamt auf der Zuwendungsbestätigung aufgeführt sein muss.

Bitte beachten Sie vor Ihrer Spende folgende Hinweise, wenn Sie für Ihre Spende im Dezember eine Spendenquittung für das aktuelle Jahr wünschen.

Spenden per Lastschrift die uns ab dem 28.Dezember, 10:00 Uhr per Lastschrift zugehen,
werden unserem Konto leider erst in der ersten Januarwoche des Folgejahres gutgeschrieben.
Dementsprechend können diese Spenden erst für das Folgejahr steuerlich geltend gemacht werden.

Kreditkarten-Spenden werden uns sieben Tage nach Ihrer Spende gutgeschrieben.
Daher können die Spendenquittungen für Spenden ab dem 24. Dezember erst im neuen Jahr – mit Quittungsdatum Folgejahr – ausgestellt werden.
Sollten Sie eine Quittung für das laufende Jahr wünschen, können Sie bis einschließlich 30. Dezember per PayPal oder
Sofortüberweisung spenden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph
§§ 10b des Einkommenssteuergesetzes
steuerlich absetzbar.

Spendenbescheinigung & Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit
von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird,
Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an I.S.A.R. Germany Stiftung gGmbH erhalten Sie hier zum Download.
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin

Zurück